Erklärung zur Barrierefreiheit
CHYLD GmbH
CHYLD GmbH · Website alma.app und App Alma
Stand: 27. Juli 2026
Diese Erklärung geben wir nach § 14 des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) in Verbindung mit § 3 Abs. 2 der Barrierefreiheitsstärkungsgesetz-Verordnung (BFSGV) ab. Sie gilt für die Website alma.app und die mobile Anwendung Alma für iOS und Android.
〖Rechtlicher Hinweis vor Veröffentlichung: Das BFSG gilt seit dem 28. Juni 2025 unter anderem für Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr. Die App und der Kurs-Marktplatz von Alma fallen darunter. Eine Ausnahme besteht für Kleinstunternehmen (weniger als 10 Beschäftigte und höchstens 2 Mio. € Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme), die Dienstleistungen erbringen. Prüfen Sie, ob diese Schwelle greift. Greift sie, kann diese Erklärung als freiwillige Selbstverpflichtung veröffentlicht werden; die Angaben zur Konformität sind dann entsprechend anzupassen.〗
1. Unser Anspruch
Wir möchten, dass Alma für alle nutzbar ist – auch für Menschen mit Seh-, Hör-, motorischen oder kognitiven Einschränkungen. Gerade in Schwangerschaft und Wochenbett kommen häufig Situationen hinzu, die die Bedienung erschweren: Erschöpfung, Einhandbedienung, Nutzung im Dunkeln. Barrierefreiheit ist für uns deshalb kein Zusatz, sondern Teil der Produktqualität.
2. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die angewandten Anforderungen ergeben sich aus der harmonisierten Norm EN 301 549 (in der jeweils geltenden Fassung), die die Erfolgskriterien der WCAG 2.1 Konformitätsstufe AA umfasst.
Konformitätsstatus: 〖Bitte eine Option wählen und die nachfolgenden Abschnitte entsprechend anpassen〗
- ☐ vollständig konform
- ☑ teilweise konform – die nachfolgend genannten Bereiche entsprechen den Anforderungen noch nicht vollständig
- ☐ nicht konform
3. Nicht barrierefreie Inhalte
〖Diese Liste muss nach einer tatsächlichen Prüfung befüllt werden. Die folgenden Punkte sind typische Befunde und dienen als Vorlage – bitte ersetzen.〗
| Bereich | Beschreibung der Einschränkung | Betroffenes Erfolgskriterium | Geplante Behebung |
|---|---|---|---|
| 〖z. B. Kartenansicht Hebammensuche〗 | 〖Die Kartendarstellung ist nicht vollständig per Tastatur bedienbar〗 | 〖2.1.1 Tastatur〗 | 〖Q4/2026 – alternative Listenansicht ist bereits verfügbar〗 |
| 〖z. B. Diagramme im Schwangerschaftsverlauf〗 | 〖Fehlende Textalternativen für grafische Verläufe〗 | 〖1.1.1 Nicht-Text-Inhalt〗 | 〖Q4/2026〗 |
| 〖z. B. Videokurse Dritter〗 | 〖Von Anbieter:innen hochgeladene Kursvideos enthalten teilweise keine Untertitel〗 | 〖1.2.2 Untertitel〗 | 〖Untertitelpflicht für neue Uploads ab 〗 |
Inhalte Dritter. Kursinhalte und Profiltexte werden von selbstständigen Anbieter:innen eingestellt. Wir verpflichten sie in unseren AGB für Hebammen zur Beachtung der Barrierefreiheitsanforderungen und stellen technische Hilfen bereit (z. B. Felder für Alternativtexte, automatische Untertitelung). Für die inhaltliche Umsetzung im Einzelfall können wir nicht einstehen.
4. Bereits umgesetzte Maßnahmen
〖Nur tatsächlich Umgesetztes aufführen〗
- Unterstützung von VoiceOver (iOS) und TalkBack (Android)
- Unterstützung der Systemeinstellung „Dynamische Schrift" bzw. Schriftgrößenskalierung
- Kontrastverhältnisse nach WCAG 2.1 AA in den Kernfunktionen
- Beschriftungen und Rollen für Bedienelemente
- Reduzierte Bewegung, wenn im Betriebssystem aktiviert
- Vollständige Tastaturbedienbarkeit der Weboberfläche mit sichtbarem Fokusindikator
- Formularfelder mit zugeordneten Beschriftungen und verständlichen Fehlermeldungen
5. Erstellung dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde am 〖DATUM〗 erstellt. Sie beruht auf 〖einer Selbstbewertung / einer Bewertung durch 〖PRÜFSTELLE〗, durchgeführt am 〖DATUM〗〗. Wir überprüfen sie mindestens einmal jährlich sowie nach wesentlichen Änderungen an Website oder App.
6. Barrieren melden – Kontakt
Ist dir eine Barriere aufgefallen oder benötigst du Informationen in einem zugänglichen Format? Melde dich gern:
E-Mail: barrierefreiheit@alma.app Post: CHYLD GmbH, „Barrierefreiheit", Adelungstraße 3, 55131 Mainz
Wir bestätigen den Eingang deiner Nachricht innerhalb von fünf Werktagen und melden uns in der Regel innerhalb eines Monats mit einer Rückmeldung.
7. Durchsetzungsverfahren
Bist du mit unserer Antwort nicht zufrieden oder erhältst du keine Rückmeldung, kannst du dich an die zuständige Marktüberwachungsbehörde wenden:
Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF) c/o Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz Rheinallee 97–101, 55118 Mainz E-Mail: info@marktueberwachung-barrierefreiheit.de Web: https://www.marktueberwachung-barrierefreiheit.de
Verbraucher:innen und anerkannte Verbände können nach § 32 BFSG ein Verfahren bei der Marktüberwachungsbehörde einleiten.
8. Hinweis für Nutzer:innen in Österreich und der Schweiz
Für Österreich gilt das Barrierefreiheitsgesetz (BaFG); zuständig ist das Sozialministeriumservice. In der Schweiz gelten das Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) und die zugehörige Verordnung. Die hier beschriebenen Maßnahmen gelten einheitlich für alle Sprachfassungen unseres Angebots.