Allgemeine Geschäftsbedingungen für Anbieter:innen (B2B)
CHYLD GmbH
CHYLD GmbH · Plattform und App „Alma"
Stand: 27. Juli 2026 · Version 3.0 Frühere Fassungen: Archiv
§ 1 Geltungsbereich und Vertragsgegenstand
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der CHYLD GmbH, Adelungstraße 3, 55131 Mainz (nachfolgend „CHYLD GmbH" oder „wir") und freiberuflichen Hebammen, Entbindungspflegern sowie Hebammenpraxen und vergleichbaren medizinischen Anbieter:innen (nachfolgend „Hebamme" oder „Anbieterin"), die die Plattform und App „Alma" zu beruflichen oder gewerblichen Zwecken nutzen.
(2) Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmerinnen im Sinne des § 14 BGB. Verbraucherschutzvorschriften, insbesondere das gesetzliche Widerrufsrecht, finden keine Anwendung.
(3) Vertragsgegenstand. Gegenstand ist die Bereitstellung der App Alma zur Profilpräsentation, Patientinnenvermittlung (Matching), digitalen Dokumentation, Kommunikation, Terminverwaltung, Abrechnungsunterstützung sowie der Zugang zum Marktplatz für den Verkauf eigener Kurse.
(4) Verordnung (EU) 2019/1150 (P2B-Verordnung). Soweit Alma als Online-Vermittlungsdienst im Sinne dieser Verordnung anzusehen ist, gelten die Vorgaben der Verordnung. Die nach Art. 3 bis 9 der Verordnung erforderlichen Angaben sind in diesen AGB sowie in Anlage A (Ranking-Transparenz) und Anlage B (Datenzugang) enthalten.
(5) Vertragssprache. Vertragssprache ist Deutsch. Diese AGB sind unter alma.app/de/legal/terms-midwife jederzeit abruf- und speicherbar, auch vor Vertragsschluss (Art. 3 Abs. 1 lit. b P2B-VO).
§ 2 Vertragsschluss, Verifizierung und Schweigepflicht
(1) Die Registrierung erfordert ein Nutzerkonto. Die Hebamme verpflichtet sich zu vollständigen und wahrheitsgemäßen Angaben zu Person und beruflicher Qualifikation und hält diese aktuell.
(2) Verifizierung. Zur Sicherstellung der Qualifikation erfassen und prüfen wir insbesondere:
a) die gültige Institutionskennzeichen-Nummer (IK-Nummer), b) die Berufsurkunde bzw. Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung nach dem Hebammengesetz, c) den Nachweis einer bestehenden Berufshaftpflichtversicherung, d) die nach Art. 30 der Verordnung (EU) 2022/2065 erforderlichen Angaben zur Rückverfolgbarkeit von Unternehmern, sofern die Hebamme Kurse auf dem Marktplatz anbietet.
Wir behalten uns vor, Registrierungen abzulehnen oder weitere Nachweise anzufordern. Die Hebamme sichert zu, dass sie zur Berufsausübung berechtigt ist und ihr keine berufsrechtlichen Untersagungen entgegenstehen; Änderungen teilt sie uns unverzüglich mit.
(3) Zugangsdaten und Geheimhaltung. Zugangsdaten sind streng vertraulich zu behandeln. Da über die App sensible Gesundheitsdaten verarbeitet werden und die Hebamme der Schweigepflicht nach § 203 StGB unterliegt, hat sie durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen (u. a. starke Passwörter, Mehr-Faktor-Authentifizierung, Bildschirmsperren, Geräteverschlüsselung) sicherzustellen, dass Unbefugte keinen Zugriff erhalten.
(4) Berufsrechtliche Eigenverantwortung. Die Hebamme prüft eigenverantwortlich, ob und in welchem Umfang die Nutzung von Alma – insbesondere Fernberatung und digitale Dokumentation – mit der für sie geltenden Berufsordnung, dem Hebammengesetz sowie den Vorgaben ihrer Berufshaftpflichtversicherung vereinbar ist.
§ 3 Nutzungsrechte, Support und Schutz der Software
(1) Rechteeinräumung. Wir räumen der Hebamme für die Vertragsdauer ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht ein, die App Alma und das zugehörige Backend für die vertragsgemäßen Zwecke zu nutzen. Die Nutzung durch angestellte Mitarbeitende der Praxis ist im Rahmen der gebuchten Nutzerplätze zulässig.
(2) Geistiges Eigentum. Die Rechte an Software, Code, Algorithmen und UI/UX-Design verbleiben uneingeschränkt bei der CHYLD GmbH.
(3) Nutzungsbeschränkungen. Jede über den Vertragszweck hinausgehende Nutzung ist untersagt, insbesondere Dekompilierung, Reverse Engineering und Vervielfältigung. Die §§ 69d, 69e UrhG bleiben unberührt. Untersagt ist ferner die Weitergabe von Zugangsdaten sowie die Weitergabe von Screenshots des Backends oder interner Dokumentationen an Dritte zu Wettbewerbszwecken. Nicht erfasst sind Weitergaben, die zur Wahrnehmung berechtigter Interessen erforderlich sind – etwa an Rechtsbeistände, Steuerberater:innen, Aufsichtsbehörden, Gerichte oder im Rahmen der Berichterstattung über offensichtliche Missstände (Hinweisgeberschutz).
(4) Support. Wir bieten technischen Support per E-Mail unter support@alma.app an, werktags Montag bis Freitag. Ein Anspruch auf bestimmte Reaktionszeiten besteht nur, soweit ein Service-Level gesondert vereinbart wurde.
(5) Bereitstellung „as is" und Systemvoraussetzungen. Wir entwickeln Alma kontinuierlich weiter. Nach dem Stand der Technik ist es nicht möglich, vollständig fehlerfreie Software herzustellen. Die App wird in der jeweils aktuellen Version bereitgestellt. Die Hebamme sorgt eigenverantwortlich für ein geeignetes Endgerät, eine aktuelle Betriebssystemversion und eine ausreichende Internetverbindung. Die Mindestanforderungen ergeben sich aus 〖LINK ZU DEN SYSTEMANFORDERUNGEN〗.
(6) Mitwirkungspflichten. Die Hebamme wirkt bei der Beseitigung technischer Störungen mit, insbesondere durch detaillierte Fehlerbeschreibungen und Screenshots. Sie stellt durch geeignete Maßnahmen sicher, dass durch von ihr hochgeladene Dateien keine Schadsoftware übertragen wird.
§ 4 Abonnement, Laufzeit, Preise und Kündigung
(1) Für die erweiterten Funktionen (einschließlich Abrechnungsunterstützung und Kurs-Marktplatz) bieten wir ein kostenpflichtiges Premium-Abonnement an. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils gesetzlichen Umsatzsteuer. Die jeweils aktuellen Preise ergeben sich aus der Preisliste unter 〖LINK ZUR PREISLISTE〗.
(2) Laufzeit. Das Premium-Abonnement hat eine Mindestlaufzeit von einem Monat.
(3) Verlängerung und Kündigung. Das Abonnement verlängert sich automatisch um jeweils einen weiteren Monat, sofern es nicht spätestens 14 Tage vor Ablauf des laufenden Abrechnungszeitraums in der App oder in Textform gekündigt wird. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(4) Zahlung und Verzug. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Zugang ohne Abzug fällig. Bei Verzug gelten die gesetzlichen Vorschriften, insbesondere § 288 Abs. 2 und Abs. 5 BGB. Kommt die Hebamme mit der Zahlung in Verzug, können wir nach vorheriger Mahnung mit angemessener Fristsetzung den Zugang zu den Premium-Funktionen sperren, bis die offenen Forderungen ausgeglichen sind. Die Zahlungspflicht für die Vertragslaufzeit bleibt unberührt. Nachgewiesene Rücklastschriftgebühren sind zu erstatten.
(5) Preisanpassung. Wir sind berechtigt, die Entgelte für das Premium-Abonnement anzupassen, wenn und soweit sich unsere Kosten für die Leistungserbringung ändern – insbesondere Kosten für Infrastruktur und Hosting, Lizenzen und Vorleistungen Dritter, Personal sowie regulatorisch veranlasster Aufwand. Kostensenkungen sind im gleichen Umfang zu berücksichtigen. Die Anpassung teilen wir mindestens vier Wochen vor Inkrafttreten in Textform mit (Art. 3 Abs. 2 P2B-VO). Ist die Hebamme mit der Anpassung nicht einverstanden, kann sie den Vertrag bis zum Wirksamwerden ohne Einhaltung einer Frist kündigen; hierauf weisen wir in der Mitteilung gesondert hin.
(6) Beschränkung, Aussetzung und Beendigung (Art. 4 P2B-VO).
a) Wir können die Bereitstellung unserer Dienste ganz oder teilweise beschränken oder aussetzen, wenn ein hinreichender Verdacht besteht, dass die Hebamme gegen diese AGB, gesetzliche Vorschriften, berufsrechtliche Pflichten oder Rechte Dritter verstößt, wenn sie unrichtige Angaben gemacht hat, wenn die Verifizierungsvoraussetzungen entfallen sind oder wenn Zahlungsverzug nach Absatz 4 vorliegt.
b) Vor oder spätestens zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens einer Beschränkung oder Aussetzung stellen wir der Hebamme eine Begründung auf einem dauerhaften Datenträger zur Verfügung, aus der sich die konkreten Tatsachen oder Umstände und die maßgebliche Grundlage ergeben. Dies gilt nicht, soweit eine gesetzliche oder behördliche Pflicht entgegensteht oder wir nachweisen können, dass die Hebamme wiederholt gegen diese AGB verstoßen hat.
c) Eine Beendigung der Bereitstellung sämtlicher Dienste kündigen wir mindestens 30 Tage vorher unter Angabe der Gründe in Textform an. Die Frist gilt nicht, wenn wir einer gesetzlichen oder behördlichen Pflicht unterliegen, wenn ein wichtiger Grund zur fristlosen Kündigung vorliegt oder wenn die Hebamme wiederholt gegen diese AGB verstoßen hat.
d) Die Hebamme kann die Entscheidung über das Beschwerdeverfahren nach § 13 überprüfen lassen. Wird die Beschränkung aufgehoben, stellen wir den Zugang unverzüglich wieder her.
(7) Datenzugriff nach Beendigung. Nach Wirksamwerden einer Kündigung bleibt der Zugang zur Exportfunktion für drei Monate erhalten (§ 9 Abs. 3).
§ 5 Marktplatz für Kurse und Gebührenmodell
(1) Die Hebamme kann über den Marktplatz eigene Kurse anbieten. Alma fungiert dabei ausschließlich als technischer Vermittler; der Vertrag über die Kursteilnahme kommt direkt zwischen der Hebamme und der jeweiligen Endnutzerin zustande.
(2) Verbraucherrechtliche Pflichten der Hebamme. Da die Hebamme gegenüber Endnutzerinnen als Unternehmerin auftritt, ist sie allein verantwortlich für die Einhaltung der verbraucherschützenden Vorschriften, insbesondere für vollständige Informationen nach Art. 246a EGBGB, eine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung, korrekte Preisangaben nach der PAngV sowie die Ausweisung der Umsatzsteuer bzw. eines Hinweises auf die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 14 oder Nr. 21 UStG. Wir stellen hierfür Vorlagen und technische Felder bereit; eine rechtliche Prüfung der Inhalte übernehmen wir nicht.
(3) Kassenfinanzierte Kurse. Das Einstellen von Kursen, deren Kosten vollständig von den Krankenkassen übernommen und direkt von der Hebamme abgerechnet werden, ist im Premium-Abonnement enthalten. Zusätzliche Vermittlungsgebühren fallen hierfür nicht an.
(4) Selbstzahler-Kurse. Für den Verkauf kostenpflichtiger Kurse erheben wir eine Vermittlungsprovision in Höhe von 3 % des Bruttokurspreises, mindestens jedoch 1,00 € pro Buchung, jeweils zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer und zuzüglich der anfallenden Transaktionsgebühren des Zahlungsdienstleisters Stripe. Wir erteilen hierüber monatlich eine Abrechnung in Textform.
(5) Keine Vergütung für Patientinnenvermittlung. Für die Vermittlung von Betreuungsverhältnissen (Matching) erheben wir keine vermittlungsabhängige Vergütung. Die Nutzung der Vermittlungsfunktion ist ausschließlich über das laufzeitabhängige Abonnement abgegolten. Diese Ausgestaltung dient der Vereinbarkeit mit den berufsrechtlichen Zuweisungsverboten und § 299a StGB.
(6) Split-Payment. Die Hebamme ermächtigt uns, fällige Provisionen im Rahmen der Zahlungsabwicklung mit schuldbefreiender Wirkung einzubehalten und mit den Auszahlungsansprüchen zu verrechnen.
(7) Steuerliche Meldepflicht (PStTG / DAC7). Als Betreiber einer meldepflichtigen Plattform sind wir gesetzlich verpflichtet, von der Hebamme bestimmte Daten zu erheben und zu verifizieren (Name bzw. Firma, Anschrift, Geburtsdatum bzw. Handelsregisterdaten, Steuer-Identifikationsnummer, ggf. Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, Bankverbindung) sowie diese gemeinsam mit den erzielten Vergütungen jährlich bis zum 31. Januar des Folgejahres an das Bundeszentralamt für Steuern zu melden. Die Hebamme verpflichtet sich, die erforderlichen Angaben vollständig und richtig bereitzustellen und Änderungen unverzüglich mitzuteilen. Kommt sie dieser Pflicht trotz zweimaliger Aufforderung nicht nach, sind wir gesetzlich verpflichtet, das Konto zu sperren und einbehaltene Vergütungen zurückzuhalten (§ 23 PStTG). Über die jeweils gemeldeten Daten informieren wir die Hebamme.
§ 6 Zahlungsabwicklung und Auszahlung
(1) Die Zahlungsabwicklung für kostenpflichtige Kurse erfolgt über Stripe.
(2) Zur Nutzung richtet die Hebamme ein Verkäufer-Konto (Stripe Connect) ein und stimmt den Bedingungen von Stripe zu. Wir haben keinen Einfluss auf die Freigabe von Geldern durch Stripe und haften nicht für Verzögerungen aus Prüfprozessen (KYC/AML) von Stripe.
(3) Auszahlung. Die Auszahlung der nach Abzug von Provisionen und Gebühren verbleibenden Kursumsätze auf das hinterlegte Bankkonto erfolgt durch Stripe in monatlichen Zyklen.
(4) Rückabwicklungen. Widerruft eine Endnutzerin einen Kurskauf wirksam oder kommt es zu einer Rückbuchung (Chargeback), wird der Kaufpreis erstattet. Die Vermittlungsprovision entfällt in diesem Fall; bereits einbehaltene Provisionen schreiben wir gut. Transaktionsgebühren von Stripe, die uns oder der Hebamme belastet bleiben, trägt die Hebamme, soweit sie den Anlass zu vertreten hat.
§ 7 Abrechnungsservice
(1) Im Premium-Abonnement ist die Nutzung einer Schnittstelle zur Leistungsabrechnung mit den Krankenkassen enthalten.
(2) Die Übermittlung der Abrechnungsdaten erfolgt über unseren Partner 〖NAME UND ANSCHRIFT DES ABRECHNUNGSDIENSTLEISTERS〗. Die Hebamme prüft die von ihr eingegebenen Leistungsziffern, Diagnosen und Patientinnendaten eigenverantwortlich auf Richtigkeit und Vollständigkeit. Wir sind reiner technischer Übermittler und übernehmen keine Haftung für Kürzungen, Absetzungen oder Rückforderungen durch die Krankenkassen.
(3) Abhängigkeit vom Drittanbieter. Die Nutzung setzt voraus, dass die Hebamme die Registrierungs- und Prüfbedingungen des Abrechnungsdienstleisters erfolgreich durchläuft. Lehnt dieser den Vertragsschluss ab oder kündigt er einen bestehenden Vertrag, entfällt unsere Leistungspflicht bezüglich des Abrechnungsservices. Der Hebamme steht in diesem Fall ein Sonderkündigungsrecht für das Premium-Abonnement mit anteiliger Erstattung im Voraus gezahlter Entgelte zu. Weitergehende Schadensersatzansprüche wegen einer Ablehnung durch den Abrechnungsdienstleister sind ausgeschlossen; § 10 bleibt unberührt.
§ 8 Pflichten der Hebamme und Freistellung
(1) Die Hebamme ist in der Ausübung ihres Berufs vollkommen frei und eigenverantwortlich. Die CHYLD GmbH erbringt selbst keinerlei medizinische oder beratende Leistungen.
(2) Die Hebamme ist allein verantwortlich für die Richtigkeit ihrer Profilangaben, die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Dokumentation, die Einhaltung berufsrechtlicher Werbebeschränkungen sowie für Planung und Durchführung ihrer Kurse.
(3) Freistellung. Die Hebamme stellt uns von berechtigten Ansprüchen Dritter frei, die darauf beruhen, dass sie vertragliche, gesetzliche oder berufsrechtliche Pflichten verletzt hat. Dies umfasst die notwendigen Kosten der Rechtsverteidigung. Wir informieren die Hebamme unverzüglich über die Inanspruchnahme, geben ihr Gelegenheit zur Stellungnahme und treffen ohne ihre Zustimmung kein Anerkenntnis und keinen Vergleich. Die Freistellung entfällt, soweit wir den Anspruch mitverschuldet haben.
§ 9 Datenschutz, Auftragsverarbeitung und Datenexport
(1) Rollen. Bei der Verarbeitung von Gesundheitsdaten ihrer Patientinnen ist die Hebamme datenschutzrechtlich Verantwortliche (Art. 4 Nr. 7 DSGVO); wir werden als Auftragsverarbeiterin (Art. 28 DSGVO) tätig. Für das öffentliche Profil der Hebamme, für Abrechnungsdaten zwischen den Parteien sowie für die Verarbeitung von Kontodaten sind wir eigenständig Verantwortliche.
(2) AVV. Voraussetzung für die Nutzung ist der Abschluss des gesondert bereitgestellten Auftragsverarbeitungsvertrags. Bei Widersprüchen zwischen diesen AGB und dem AVV geht der AVV vor.
(3) Datenexport und Archivierung. Die Hebamme unterliegt gesetzlichen Aufbewahrungsfristen (§ 630f Abs. 3 BGB: mindestens 10 Jahre nach Abschluss der Behandlung; im Hinblick auf § 199 Abs. 2 BGB empfehlen wir eine Aufbewahrung von 30 Jahren). Wir stellen dauerhaft eine Exportfunktion in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format bereit. Die Hebamme ist verpflichtet, sämtliche Patientinnendaten vor Wirksamwerden einer Kündigung eigenständig zu exportieren und rechtssicher zu archivieren. Der Zugang zur Exportfunktion bleibt nach Vertragsende für drei Monate bestehen; danach löschen wir die Daten unwiderruflich.
(4) Informationspflicht gegenüber der Patientin. Die Hebamme kommt ihren Informationspflichten nach Art. 13 DSGVO eigenverantwortlich nach. Sie informiert ihre Patientinnen vor der Erfassung von Daten in Alma – etwa im Behandlungsvertrag, in einem Patientinnen-Informationsblatt oder durch Praxisaushang – darüber, dass die CHYLD GmbH als technische Auftragsverarbeiterin für Dokumentation, Kommunikation und Abrechnung eingesetzt wird. Wir stellen hierfür eine Mustervorlage bereit.
(5) Datenzugang nach Art. 9 P2B-VO. Welche Daten die Hebamme über Alma abrufen und exportieren kann und welche Daten wir selbst verarbeiten, ist in Anlage B beschrieben.
§ 10 Haftung
(1) Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, bei Übernahme einer Garantie, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist unsere Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, der Höhe nach höchstens auf die von der Hebamme in den vorangegangenen zwölf Monaten gezahlten Abonnement-Entgelte, mindestens jedoch 〖BETRAG, z. B. 5.000 €〗. Im Übrigen ist die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
(3) Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Ansprüche betroffener Personen nach Art. 82 DSGVO. Der Ausgleich im Innenverhältnis richtet sich nach Art. 82 Abs. 5 DSGVO und dem AVV.
(4) Datenverlust. Unsere Haftung für Datenverlust ist der Höhe nach auf den Aufwand begrenzt, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung bzw. Nutzung der Exportfunktion nach § 9 Abs. 3 zur Wiederherstellung erforderlich gewesen wäre. Absatz 1 bleibt unberührt.
(5) Verfügbarkeit. Wir gewährleisten eine Erreichbarkeit der Plattform von 98 % im Jahresmittel. Nicht in die Berechnung einbezogen werden vorab angekündigte Wartungsfenster (vorzugsweise in nutzungsschwachen Zeiten), Ausfallzeiten aufgrund höherer Gewalt sowie Störungen, die auf Umständen im Verantwortungsbereich der Hebamme oder ihres Zugangsanbieters beruhen. Unterschreiten wir die Verfügbarkeit in einem Kalenderjahr, kann die Hebamme eine anteilige Minderung des Abonnement-Entgelts für den betroffenen Zeitraum verlangen.
(6) Höhere Gewalt. Als höhere Gewalt gelten unvorhersehbare Ereignisse außerhalb unseres zumutbaren Einflussbereichs, insbesondere Naturkatastrophen, Epidemien, Krieg, behördliche Verfügungen, Arbeitskämpfe, Ausfälle globaler Cloud-Infrastrukturen sowie gezielte Cyberangriffe, die wir trotz zumutbarer Sicherheitsmaßnahmen nicht abwenden konnten. Für die Dauer der Behinderung sind wir von der Leistungspflicht befreit. Dauert sie länger als sechs Wochen an, können beide Parteien den Vertrag kündigen.
§ 11 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht
Ein Recht zur Aufrechnung steht der Hebamme nur zu, wenn ihre Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, entscheidungsreif oder von uns unbestritten sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist sie nur befugt, soweit ihr Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
§ 12 Referenznennung
Wir sind berechtigt, Namen, Praxisbezeichnung und Logo der Hebamme als Referenz auf unserer Website und in Unternehmenspräsentationen unentgeltlich zu nutzen. Die Hebamme kann dieser Nutzung jederzeit ohne Angabe von Gründen in Textform an support@alma.app für die Zukunft widersprechen; wir entfernen die Nennung dann innerhalb von 14 Tagen aus den von uns kontrollierten Medien. Eine Nutzung in bereits produzierten Druckerzeugnissen bleibt bis zu deren Aufbrauch zulässig.
§ 13 Internes Beschwerdemanagement und Mediation
(1) Beschwerdemanagement (Art. 11 P2B-VO). Die Hebamme kann sich mit Beschwerden über die Nichteinhaltung gesetzlicher Pflichten durch uns, über technologische Probleme mit erheblichen Auswirkungen sowie über Maßnahmen oder Verhaltensweisen unsererseits mit erheblichen Auswirkungen kostenlos an partner-beschwerde@alma.app wenden.
Wir bearbeiten Beschwerden zügig und wirksam, prüfen sie individuell und teilen das Ergebnis in Textform und in klarer, verständlicher Sprache mit. Die Bearbeitungsdauer beträgt in der Regel höchstens 30 Tage; ist eine längere Prüfung erforderlich, informieren wir über den Zwischenstand. Wir veröffentlichen jährlich Informationen über Anzahl, Art und durchschnittliche Bearbeitungsdauer der Beschwerden.
(2) Mediation (Art. 12 P2B-VO). Zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten benennen wir folgende Mediatoren, mit denen wir zur Zusammenarbeit bereit sind:
- 〖NAME UND ANSCHRIFT MEDIATOR 1 – z. B. eine nach § 5 MediationsG zertifizierte Stelle〗
- 〖NAME UND ANSCHRIFT MEDIATOR 2〗
Wir tragen einen angemessenen Anteil der Gesamtkosten der Mediation; über die Aufteilung entscheidet der Mediator nach billigem Ermessen unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls. Die Bereitschaft zur Mediation berührt nicht das Recht beider Parteien, jederzeit gerichtliche Schritte einzuleiten.
(3) Anerkannte Organisationen und Verbände sowie öffentliche Stellen können Klagen nach Art. 14 P2B-VO erheben.
§ 14 Änderungen dieser AGB
(1) Wir behalten uns vor, diese AGB zu ändern. Änderungen teilen wir mindestens sechs Wochen vor dem geplanten Inkrafttreten in Textform mit; die Mitteilung enthält die geänderten Bedingungen und eine Gegenüberstellung.
(2) Die Hebamme kann den Vertrag vor Ablauf der Frist jederzeit kündigen; die Kündigung wird spätestens 15 Tage nach Zugang wirksam. Widerspricht sie nicht und kündigt sie nicht, gelten die Änderungen mit Inkrafttreten als angenommen. Auf das Widerspruchs- und Kündigungsrecht sowie die Bedeutung des Schweigens weisen wir gesondert hin. Die Frist gilt nicht, soweit wir einer gesetzlichen oder behördlichen Pflicht unterliegen oder eine Änderung zur Abwehr einer unvorhergesehenen und unmittelbaren Gefahr erforderlich ist (Art. 3 Abs. 4 P2B-VO).
(3) Rückwirkende Änderungen nehmen wir nicht vor, es sei denn, sie sind zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich oder wirken sich ausschließlich zugunsten der Hebamme aus.
§ 15 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Hat die Hebamme ihren Sitz in einem anderen Mitgliedstaat, bleiben zwingende Vorschriften ihres Sitzstaates unberührt.
(2) Gerichtsstand. Ist die Hebamme Kauffrau, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand Mainz. Gegenüber freiberuflich tätigen Hebammen, die keine Kaufleute im Sinne des HGB sind, gilt diese Gerichtsstandsvereinbarung nicht; insoweit gelten die gesetzlichen Vorschriften (§ 38 ZPO). Mainz ist zudem Gerichtsstand, wenn die Hebamme nach Vertragsschluss ihren Sitz aus dem Geltungsbereich der ZPO verlegt oder ihr Sitz im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
(3) Textform. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Abbedingung dieser Klausel. Vorrang individueller Vertragsabreden nach § 305b BGB bleibt unberührt.
(4) Abtretung. Wir dürfen die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag ganz oder teilweise auf ein verbundenes Unternehmen oder einen Rechtsnachfolger übertragen; die Hebamme kann in diesem Fall innerhalb von 30 Tagen ab Mitteilung außerordentlich kündigen.
(5) Salvatorische Klausel. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
Anlage A — Ranking-Transparenz
(Art. 5 Verordnung (EU) 2019/1150; zugleich Grundlage für die Verbraucherinformation nach § 5b Abs. 2 UWG)
1. Hebammensuche. Die Reihenfolge der Suchergebnisse bestimmt sich nach folgenden Hauptparametern in absteigender Bedeutung:
- Räumliche Entfernung zwischen dem von der Nutzerin angegebenen Ort und dem Einsatzgebiet der Hebamme
- Verfügbarkeit im relevanten Betreuungszeitraum (Angabe der Hebamme zu freien Kapazitäten rund um den errechneten Termin)
- Passung des Leistungsangebots zur Anfrage (z. B. Wochenbettbetreuung, Geburtsvorbereitung, Beikostberatung)
- Vollständigkeit und Aktualität des Profils einschließlich abgeschlossener Verifizierung
- Reaktionsverhalten (durchschnittliche Zeit bis zur Beantwortung von Anfragen, Annahmequote)
2. Keine bezahlte Platzierung. Eine Beeinflussung des Rankings gegen unmittelbare oder mittelbare Zahlung findet nicht statt. Ein Premium-Abonnement verbessert die Platzierung nicht; es schaltet lediglich zusätzliche Funktionen frei. Sollten wir künftig gekennzeichnete Anzeigenplätze einführen, weisen wir diese deutlich als „Anzeige" aus und trennen sie optisch von den organischen Ergebnissen.
3. Kurslisten. Die Sortierung von Kursen richtet sich nach Startdatum, räumlicher Entfernung bzw. Online-Verfügbarkeit, Passung zur Suchanfrage sowie Vollständigkeit der Kursbeschreibung.
4. Keine differenzierte Behandlung (Art. 7 P2B-VO). Wir bevorzugen keine eigenen Angebote gegenüber denen von Anbieter:innen. Eigene redaktionelle Inhalte werden als solche gekennzeichnet und nicht in die Ergebnislisten eingemischt.
5. Änderungen. Änderungen der Ranking-Parameter teilen wir mit der Frist nach § 14 mit.
Anlage B — Zugang zu Daten (Art. 9 Verordnung (EU) 2019/1150)
1. Daten, auf die die Hebamme Zugriff hat
- sämtliche von ihr eingegebenen Profil-, Dokumentations-, Termin- und Abrechnungsdaten
- Kommunikationsinhalte aus dem Chat mit ihren Patientinnen (im Rahmen der Ende-zu-Ende-Verschlüsselung auf ihren autorisierten Geräten)
- Anfragen und Vermittlungsvorgänge, die sie betreffen
- Umsätze, Buchungen, Provisionen und Auszahlungen des Marktplatzes
- aggregierte Statistiken zu Profilaufrufen und Anfragen
Der Zugriff erfolgt über das Backend sowie über die Exportfunktion in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format. Der Export ist im Premium-Abonnement enthalten und kostenfrei.
2. Daten, die wir verarbeiten und die die Hebamme nicht erhält
- personenbezogene Daten anderer Anbieter:innen
- Nutzerinnendaten außerhalb der eigenen Betreuungs- und Anfragebeziehungen
- aggregierte plattformweite Statistiken und Modellparameter
3. Weitergabe an Dritte. Eine Weitergabe der von der Hebamme generierten Daten an Dritte zu deren eigenen kommerziellen Zwecken findet nicht statt. Ausgenommen sind die im AVV benannten Auftragsverarbeiter, der Abrechnungsdienstleister sowie gesetzlich vorgeschriebene Übermittlungen (z. B. nach dem PStTG).