Alma Werberichtlinie
CHYLD GmbH
CHYLD GmbH · Verbindliche Standards für Werbung in der App Alma, auf alma.app und im Newsletter
Stand: 27. Juli 2026 · Version 1.0
Diese Richtlinie ist verbindlicher Bestandteil jedes Vertrags nach unseren Insertionsbedingungen. Sie richtet sich an Werbepartner und ist zugleich öffentlich einsehbar, damit unsere Nutzerinnen nachvollziehen können, nach welchen Regeln wir Werbung zulassen.
1. Warum diese Richtlinie streng ist
Alma begleitet Menschen in einer besonders verletzlichen Lebensphase. Werbung, die Unsicherheit ausnutzt, medizinisch fragwürdige Versprechen macht oder das Stillen untergräbt, kann konkreten gesundheitlichen Schaden anrichten. Deshalb legen wir Maßstäbe an, die über die gesetzlichen Mindestanforderungen hinausgehen.
Unsere drei Grundsätze:
- Trennung. Werbung ist immer als solche erkennbar und beeinflusst nie unsere redaktionellen oder medizinischen Inhalte.
- Keine Gesundheitsprofile. Werbung wird nie auf Basis von Gesundheitsdaten, Symptomen, Tagebuchinhalten oder Schwangerschaftsverläufen ausgesteuert.
- Keine Angst als Verkaufsargument. Werbung darf keine Sorgen um Kind oder Schwangerschaft instrumentalisieren.
2. Kennzeichnung
Jede bezahlte Platzierung wird von uns gekennzeichnet:
| Format | Kennzeichnung |
|---|---|
| Display-Platzierung | Label „Anzeige" direkt am Werbemittel |
| Advertorial / gesponserter Inhalt | „Anzeige" in der Überschrift sowie ein Hinweisblock am Textanfang mit Nennung des Werbepartners |
| Newsletter-Platzierung | „Anzeige" unmittelbar oberhalb des Werbeblocks |
| Sponsoring einer Rubrik | „Präsentiert von …" mit Hinweis, dass der Sponsor keinen Einfluss auf die Inhalte hat |
| Partnerangebot in der App | „Anzeige" sowie Nennung des Anbieters vor jeder Weiterleitung |
Zusätzlich blenden wir zu jeder Werbung die nach Art. 26 DSA erforderlichen Angaben ein: wer wirbt, wer bezahlt hat und nach welchen wesentlichen Parametern die Anzeige ausgespielt wurde.
3. Nicht zugelassene Werbekategorien
Wir schalten grundsätzlich keine Werbung für:
Gesundheit und Ernährung
- Säuglingsanfangsnahrung, Folgenahrung und Beikost für Säuglinge unter sechs Monaten sowie Flaschen, Sauger und Schnuller, soweit die Bewerbung dem WHO-Kodex zur Vermarktung von Muttermilchersatzprodukten oder Art. 10 der Verordnung (EU) 2016/127 widerspricht
- verschreibungspflichtige Arzneimittel gegenüber Verbraucherinnen (§ 10 Abs. 1 HWG)
- Produkte oder Verfahren mit Heilversprechen ohne belastbare wissenschaftliche Evidenz
- Angebote zur Geschlechtsbestimmung, zu nicht-invasiven Pränataltests oder zu Ultraschall aus nicht-medizinischen Gründen („Babyfernsehen"), soweit sie den Vorgaben des Gendiagnostikgesetzes oder der Strahlenschutzverordnung widersprechen
- Diät-, Abnehm- und „Bodyshaping"-Angebote mit Bezug zu Schwangerschaft oder Rückbildung, soweit sie auf Körperunzufriedenheit abzielen
- Nahrungsergänzungsmittel mit nicht zugelassenen gesundheitsbezogenen Angaben
- Angebote alternativmedizinischer Verfahren, die als Ersatz für indizierte medizinische Behandlung dargestellt werden
- Werbung, die von empfohlenen Vorsorgeuntersuchungen oder Impfungen abrät
Weitere ausgeschlossene Kategorien
- Tabakerzeugnisse, E-Zigaretten, Nikotinbeutel und verwandte Produkte
- alkoholische Getränke
- Glücksspiel, Wetten, Kryptowährungen und spekulative Finanzprodukte
- Kredit- und Inkassoangebote, die sich gezielt an finanziell belastete Familien richten
- Adoptions-, Leihmutterschafts- und Eizellspendevermittlung, soweit nach deutschem Recht unzulässig
- politische Werbung und Wahlwerbung
- Erotik- und Datingangebote
- Waffen und Munition
- Angebote, die gegen die Richtlinien des Apple App Store oder Google Play verstoßen
Ausnahmen von den Kategorien dieses Abschnitts sind nur im Einzelfall, nach dokumentierter rechtlicher Prüfung und ausschließlich durch die Geschäftsführung möglich.
4. Anforderungen an zugelassene Werbung
(1) Wahrheit und Belegbarkeit. Alle Aussagen müssen zutreffend, aktuell und belegbar sein. Gesundheits- und Wirkaussagen sind auf Verlangen durch Studien, Zulassungen oder zugelassene Health Claims nachzuweisen.
(2) Keine Angstwerbung. Unzulässig sind Darstellungen, die Angst um Gesundheit oder Entwicklung des Kindes erzeugen oder verstärken, Schuldgefühle bei Eltern auslösen oder Druck durch Dringlichkeit in gesundheitlichen Kontexten aufbauen.
(3) Kein Druck auf Stillentscheidungen. Werbung darf Stillen nicht abwerten, nicht als beschwerlich darstellen und keine Alternative als gleichwertig oder überlegen bezeichnen. Zulässig sind sachliche Informationen zu Produkten für stillende Personen.
(4) Realistische Körperdarstellung. Keine unrealistisch bearbeiteten Körperdarstellungen im Zusammenhang mit Schwangerschaft und Rückbildung. Wir begrüßen vielfältige Darstellungen von Körpern, Familienformen und Herkunft.
(5) Kinder. Werbung darf sich nicht an Kinder richten und keine unmittelbaren Kaufappelle an Kinder enthalten. Werden Kinder abgebildet, müssen die erforderlichen Einwilligungen der Sorgeberechtigten vorliegen.
(6) Keine Verwechslungsgefahr. Werbemittel dürfen nicht den Eindruck erwecken, sie stammten von Alma, von einer Hebamme, von einer Krankenkasse oder von einer Behörde. Die Nachahmung unserer Gestaltung, Icons oder Systemhinweise ist unzulässig.
(7) Zielseiten. Verlinkte Seiten müssen ein Impressum und eine Datenschutzerklärung aufweisen, dürfen keine automatischen Downloads auslösen und müssen die Vorgaben dieser Richtlinie ebenfalls einhalten.
(8) Barrierefreiheit. Werbemittel müssen Alternativtexte für Bildinhalte enthalten, ausreichende Kontraste aufweisen und dürfen keine schnellen Blitz- oder Flackereffekte enthalten (höchstens drei Blitze pro Sekunde).
5. Aussteuerung von Werbung
(1) Werbung wird kontextbezogen ausgeliefert – also nach dem Umfeld des Werbeplatzes, nicht nach den persönlichen Daten der Nutzerin.
(2) Eine Aussteuerung nach groben, nicht sensiblen Merkmalen (Region, Sprache, Gerätetyp) ist nur mit wirksamer Einwilligung der Nutzerin möglich.
(3) Ausgeschlossen ist in jedem Fall die Nutzung folgender Informationen für die Auswahl von Werbung: Schwangerschaftswoche, errechneter Termin, Symptome, Diagnosen, Tagebucheinträge, Chatinhalte, Health-Daten, Angaben zu Kinderwunsch, Fehlgeburt oder Verlust, Angaben zur psychischen Gesundheit.
(4) Besondere Rücksichtnahme. In Bereichen der App, die Verlust, Fehlgeburt, Totgeburt oder psychische Belastung behandeln, zeigen wir grundsätzlich keine Werbung an.
(5) Werbefreiheit. Nutzerinnen können in den Einstellungen personalisierte Ausspielung deaktivieren; im Premium-Abonnement ist die Nutzung 〖werbefrei / mit reduzierter Werbung – bitte festlegen und konsistent kommunizieren〗.
6. Prüfung, Beanstandung und Durchsetzung
(1) Wir prüfen jedes Werbemittel vor der ersten Schaltung auf Einhaltung dieser Richtlinie. Die Prüfung ersetzt keine Rechtsprüfung; die Verantwortung bleibt beim Werbepartner.
(2) Nutzerinnen können Werbung jederzeit über die Meldefunktion oder an werbung@alma.app beanstanden. Wir prüfen jede Meldung, informieren über das Ergebnis und entfernen beanstandete Werbemittel bei berechtigten Bedenken unverzüglich.
(3) Bei Verstößen können wir Werbemittel entfernen, die Kampagne aussetzen und – bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen – die Zusammenarbeit fristlos beenden.
(4) Wir veröffentlichen jährlich einen kurzen Bericht über Anzahl und Art beanstandeter Werbemittel.
7. Kontakt
Fragen zu dieser Richtlinie: werbung@alma.app Beschwerden über Werbeinhalte: werbung@alma.app oder über die Meldefunktion in der App